Seit dem 19. Juni 2026 ist der neue Widerrufsbutton für Online-Händler Pflicht — auch auf eBay. Gleichzeitig muss die Widerrufsbelehrung eBay-Händler zu sofortigem Handeln zwingen: Die alte Version ist seit dem Stichtag rechtswidrig. Viele Händler haben das Thema unterschätzt oder auf eBay gewartet. Das war ein Fehler: Die Verantwortung liegt bei dir, nicht bei der Plattform. Hier erfährst du, was konkret gilt, was eBay umgesetzt hat — und was du selbst sofort erledigen musst.
Die Pflicht zum elektronischen Widerrufsbutton kommt aus der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die Deutschland in nationales Recht umgesetzt hat. Seit dem 19. Juni 2026 ist der neue § 356a BGB in Kraft: Online-Händler müssen Verbrauchern eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen — einen Button, mit dem ein Vertrag direkt und verbindlich online widerrufen werden kann.
Das ist bereits die dritte „Button-Lösung“ in der Geschichte des deutschen E-Commerce: Nach dem Bestellbutton (01.08.2012) und dem Kündigungsbutton (01.07.2022) kommt jetzt der Widerrufsbutton. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Verbraucher einen Online-Vertrag genauso einfach beenden können, wie sie ihn abgeschlossen haben — per Klick, ohne Papier, ohne E-Mail, ohne Wartezeit.
Die Funktion muss dabei konkret so aufgebaut sein: Der Verbraucher klickt auf einen Button mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen Formulierung. Danach gibt er seinen Namen, die Bestellnummer und eine E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung ein. Ein zweiter Button — „Widerruf bestätigen“ — schließt den Vorgang ab. Der Händler muss anschließend unverzüglich eine Bestätigungs-E-Mail schicken.
Was bedeutet das für eBay-Händler? Technisch ist eBay als Plattform dafür verantwortlich, die Widerrufsfunktion bereitzustellen. Aber: Du haftest trotzdem selbst, wenn die Funktion fehlt oder nicht korrekt umgesetzt ist. Die Verantwortung bleibt bei dir.
Was eBay konkret umgesetzt hat — und was du selbst tun musst
& Verkäufe auf eBay
eBay hat die Widerrufsfunktion zum 19. Juni 2026 plattformseitig eingeführt. Gewerbliche Händler finden den neuen Widerrufsbutton in der Bestellübersicht — eBay setzt die technische Pflicht damit um. Die Verantwortung für korrekte Rechtstexte liegt aber weiterhin bei dir als Händler.
Entscheidend ist: Selbst wenn eBay den Button technisch bereitstellt, hast du als Händler eigene Pflichten, die du nicht auf die Plattform abwälzen kannst:
Erstens musst du deine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Die alte Version entspricht nicht mehr dem Gesetz. Die neue Widerrufsbelehrung muss einen Hinweis auf die Widerrufsfunktion enthalten — wo sie zu finden ist und wie sie funktioniert. Wer ab dem 19. Juni 2026 noch mit der alten Widerrufsbelehrung auf eBay verkauft, handelt wettbewerbswidrig.
Zweitens muss deine Datenschutzerklärung angepasst werden. Wenn Käufer den Widerrufsbutton nutzen, geben sie Name und E-Mail-Adresse an. Diese Daten werden verarbeitet — und das muss in der Datenschutzerklärung korrekt abgebildet sein.
Drittens: Wenn eBay keinen eigenen konformen Button bereitstellt oder du unsicher bist, kannst du eine eigene Lösung per Direkt-Link in dein Verkäuferprofil einbauen. Anbieter wie eRecht24 stellen entsprechende Tools bereit. Prüfe vorher die eBay-Richtlinien zu externen Links — gesetzliche Pflichtinformationen sind bei eBay grundsätzlich erlaubt zu verlinken.
Was passiert, wenn du nicht handelst
Die Konsequenzen bei Verstößen sind klar geregelt und ernst zu nehmen. Wer den Widerrufsbutton nicht vorhält oder eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet, riskiert:
Abmahnungen: Mitbewerber und Abmahnverbände sind sehr aktiv bei der Überprüfung neuer gesetzlicher Pflichten — gerade in der Anfangsphase nach einem neuen Stichtag. Abmahnungen wegen fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung sind auf eBay bereits bekannt und 2026 so häufig wie noch nie.
Bußgelder: Die neue Regelung ist bußgeldbewehrt. Bei kleineren Unternehmen drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro weltweitem Jahresumsatz können Bußgelder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes fällig werden.
Verlängerte Widerrufsfrist: Wer Käufer nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert, gewährt ihnen unbeabsichtigt eine verlängerte Frist: statt 14 Tagen dann 12 Monate und 14 Tage. Das ist wirtschaftlich ein Desaster — der Käufer kann noch über ein Jahr nach dem Kauf widerrufen.
All das klingt bürokratisch — aber die Risiken sind real. Die häufigsten Rechtsfehler auf eBay und Amazon entstehen meist nicht aus böser Absicht, sondern weil Händler Änderungen zu spät umsetzen.
Die neue Widerrufsbelehrung: Was genau drin stehen muss
Die gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zum EGBGB) wurde zum 19. Juni 2026 aktualisiert. Der neue Pflicht-Hinweis in der Widerrufsbelehrung muss sinngemäß folgendes enthalten:
„Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse oder anderen geeigneten Hinweis darüber eingeben, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“
Das bedeutet konkret: In deiner eBay-Widerrufsbelehrung musst du auf die Widerrufsfunktion hinweisen — entweder auf eBays eigene Lösung oder auf deine externe Direkt-URL. Ohne diesen Hinweis ist die Widerrufsbelehrung nach dem 19. Juni 2026 rechtswidrig.
Nutze einen Rechtstext-Dienstleister (IT-Recht Kanzlei, eRecht24, Händlerbund) oder einen auf E-Commerce spezialisierten Anwalt. Selbst gebastelte Texte sind hier zu riskant — die genaue Formulierung hat direkte rechtliche Konsequenzen.
Widerrufsbelehrung eBay: Praktische Checkliste für Händler
Die Widerrufsbelehrung eBay-seitig auf den aktuellen Stand zu bringen ist keine Option, sondern Pflicht. Damit du nicht den Überblick verlierst, hier eine klare Checkliste für sofortiges Handeln:
Sofort erledigen:
– Widerrufsbelehrung eBay: alle Listings auf die neue Version aktualisieren (mit Hinweis auf Widerrufsfunktion)
– Datenschutzerklärung um den Abschnitt zur Widerrufsfunktion und Datenverarbeitung ergänzen
– eBay hat die Widerrufsfunktion bereits plattformseitig umgesetzt — prüfe in der Bestellübersicht, ob sie für Käufer sichtbar ist
Wenn du zusätzlich einen eigenen Webshop betreibst:
– Eigene Widerrufsfunktion (z. B. eRecht24 Widerrufsbutton) für deinen Shop einrichten
– Auf deiner Website unter Pflichtinformationen verlinken — auf eBay selbst übernimmt die Plattform die technische Umsetzung
Dauerhaft beachten:
– Eingangsbestätigungen für Widerrufe: wenn du eigene Widerrufslösung nutzt, muss die System-E-Mail Name, Bestellnummer, Datum und Uhrzeit des Widerrufs enthalten
– Rechtstexte regelmäßig auf Aktualität prüfen — Rechtstexte-Dienstleister liefern Updates automatisch
Der neue Widerrufsbutton ist für viele Händler ein weiterer bürokratischer Schritt — aber er ist auch eine Chance. Händler, die schnell und korrekt reagieren, vermeiden Abmahnrisiken und bauen Vertrauen auf: Wer Käufern einen unkomplizierten digitalen Widerruf ermöglicht, signalisiert Seriosität und Kundenorientierung. Das wirkt sich direkt auf Bewertungen und Wiederholungskäufe aus.
Die Widerrufsbelehrung eBay-konform zu halten erfordert regelmäßige Prüfung — nicht nur beim neuen Widerrufsbutton, sondern bei jeder gesetzlichen Änderung. Du möchtest wissen, ob dein eBay-Shop rechtlich auf dem neuesten Stand ist? Netzgeeks GbR unterstützt Online-Händler bei der Optimierung ihrer Marktplatz-Präsenz — von der Rechtssicherheit bis zur Listing-Optimierung. Melde dich gern für ein kostenloses Erstgespräch.
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Häufige Fragen
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