Lieferschwelle

Die Lieferschwelle (auch Fernverkaufsschwelle) ist ein Umsatzschwellenwert im Umsatzsteuerrecht, ab dem ein Online-Händler beim Verkauf in ein anderes EU-Land die dortige Umsatzsteuer anwenden und abführen muss. Vor Juli 2021 galten länderspezifische Lieferschwellen: Deutschland 100.000 Euro, Frankreich 35.000 Euro, etc. Ab Überschreiten dieser Schwelle musste sich der Händler im jeweiligen Land umsatzsteuerlich registrieren. Das führte zu einem bürokratischen Albtraum für Multichannel-Händler, die in viele EU-Länder liefern. Seit Juli 2021 gibt es nur noch eine einheitliche EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro. Darunter gilt das Ursprungslandprinzip (deutsche MwSt). Darüber muss die MwSt des Ziellandes berechnet werden – vereinfacht über das OSS-Verfahren.

Lieferschwelle 10.000 Euro: Was das bedeutet

Die 10.000 Euro Schwelle gilt kumulativ für alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze innerhalb der EU – also die Summe aller Verkäufe in alle anderen EU-Länder zusammen. Beispiel: 4.000 Euro nach Frankreich, 3.000 Euro nach Österreich, 4.000 Euro nach Polen = 11.000 Euro -> Schwelle überschritten. Praktische Konsequenz: Ab Überschreitung muss je Zielland die lokale MwSt berechnet werden. Das macht eine manuelle Bearbeitung fast unmöglich – daher OSS oder Taxdoo/Hellotax. Wichtig: Verkäufe über Amazon FBA mit Lagerung in anderen EU-Ländern lösen schon ab der ersten Bestellung lokale Steuerpflicht im Lagerland aus – unabhängig von der Lieferschwelle.

Lieferschwelle und OSS in der Praxis

Unterhalb der Schwelle (10.000 Euro): Alle EU-Verkäufe mit 19% deutscher MwSt abrechnen. Keine weiteren Registrierungen nötig. Oberhalb der Schwelle: Option 1: OSS-Registrierung in Deutschland, zentrale Meldung aller EU-Umsätze quartalsweise. Option 2: Einzelregistrierung in jedem betroffenen EU-Land (aufwändig, kaum noch sinnvoll). Für die meisten wachsenden Online-Händler ist OSS die klar bessere Wahl sobald die Schwelle absehbar überschritten wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einheitliche EU-Lieferschwelle seit Juli 2021: 10.000 Euro
  • Gilt kumulativ für alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in die EU
  • Darüber: MwSt des Ziellandes – vereinfacht über OSS-Verfahren
  • FBA-Lagerung in anderen EU-Ländern: Lokale Registrierung ab Einheit 1
  • Unter der Schwelle: Heimland-MwSt (19% in Deutschland)

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wende dich für konkrete steuerliche Fragen an deinen Steuerberater.

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Häufige Fragen

Was ist die Lieferschwelle 2024?

Seit Juli 2021 gilt eine einheitliche EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro für alle grenzüberschreitenden B2C-Fernverkäufe kumuliert.

Gilt die Lieferschwelle auch bei Amazon FBA?

Bei FBA ohne Auslands-Lagerung ja. Bei Amazon Pan-European FBA oder CEE (Lagerung in anderen EU-Ländern) ist eine lokale Registrierung im Lagerland ab der ersten Einheit Pflicht.

Muss ich mich bei OSS registrieren wenn ich die Schwelle überschreite?

Registrierung ist freiwillig aber dringend empfohlen. Alternativ müsstest du dich in jedem EU-Land einzeln registrieren – was deutlich aufwendiger ist.

Roman

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