Ab dem 27. September 2026 ist das EU-Gewährleistungslabel Pflicht – für jeden, der Waren an Verbraucher verkauft, auch auf Marktplätzen. Das Gewährleistungslabel muss dann bei jedem Angebot einheitlich sichtbar sein. In den Händlerforen herrscht Nervosität: Wer muss was umsetzen, wer haftet, wie groß ist das Abmahnrisiko? Auf OTTO ist die Lage vergleichsweise entspannt. Der Marktplatz übernimmt die Kennzeichnung für dich. Dieser Beitrag zeigt, was ab dem Stichtag gilt, warum OTTO-Händler weniger Aufwand haben als Amazon- oder eBay-Verkäufer – und welche Aufgaben trotzdem bei dir bleiben.
Was das Gewährleistungslabel ab dem 27. September vorschreibt
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die sogenannte Empowering-Consumers-Richtlinie. Sie ändert die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU und fügt einen neuen Artikel 22a ein. Die verbindlichen grafischen Vorlagen, Texte und Designvorgaben hat die EU-Kommission am 25. September 2025 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. Das Label darf nicht verändert werden und muss exakt in der jeweiligen amtlichen Sprachfassung übernommen werden. Ziel ist ein europaweit einheitlicher Standard, an dem Verbraucher ihre Rechte auf einen Blick erkennen – unabhängig von Land und Händler.
Konkret geht es um zwei Kennzeichnungen. Erstens den Gewährleistungshinweis: eine harmonisierte Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren. Dieser Hinweis ist immer verpflichtend und kann zentral im Shop platziert werden. Zweitens das GARAN-Label: ein produktspezifisches Label, das nur erforderlich ist, wenn der Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, die kostenlos und produktumfassend gilt.
Betroffen sind alle beweglichen körperlichen Waren einschließlich Waren mit digitalen Elementen – vom Kochtopf bis zum Smartphone. Auch der Verkauf von Gebrauchtware fällt darunter, weil auch dort Gewährleistungsrechte greifen. Und ausdrücklich betroffen ist der Verkauf über Marktplätze.
Der OTTO-Vorteil: Der Marktplatz macht es für dich
Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. OTTO hat früh erklärt, die Händlerinnen und Händler rechtzeitig zu informieren und die Vorgaben umzusetzen. Die technische Umsetzung sei „nicht aufwendig“ und könne „relativ kurzfristig erfolgen“. Übersetzt heißt das: OTTO bindet das einheitliche Gewährleistungslabel marktplatzseitig ein. Du musst dafür in deinen Listings nichts anlegen, nichts formatieren, nichts nachrüsten.
Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck von OTTOs kuratiertem Plattformmodell. OTTO versteht sich als Partner seiner Händler und nimmt regulatorische Pflichten dort zentral in die Hand, wo es plattformweit einheitlich gelöst werden kann. Für dich bedeutet das planbaren, kalkulierbaren Aufwand statt hektischer Einzelfall-Umsetzung kurz vor dem Stichtag.
Kaufland fährt denselben Kurs: Der Marktplatz bindet das Gewährleistungslabel „marktplatzseitig direkt ein“, es entsteht „für Händlerinnen kein manueller Aufwand“. Garantielabels werden dort aus den beim Einstellen hinterlegten Informationen automatisch generiert. Wer also primär auf OTTO und Kaufland verkauft, kann dem 27. September deutlich gelassener entgegensehen als der Durchschnitt.
Der Vergleich: OTTO gegen Amazon und eBay
Bei den großen Wettbewerbern sieht es anders aus. Beide Plattformen kennen das Thema, haben aber lange keine konkreten Umsetzungspläne kommuniziert:
- OTTO: Setzt die Kennzeichnung marktplatzseitig um, informiert Händler aktiv, technische Umsetzung kurzfristig.
- Kaufland: Bindet das Label automatisch ein, kein manueller Händler-Aufwand, Garantielabel wird generiert.
- Amazon: Hat das Thema „auf dem Schirm“, konnte aber „von keinen konkreten Umsetzungsplänen berichten“ und kündigte lediglich an, „Mitte des Jahres konkrete Informationen“ bereitzuhaben.
- eBay: Verfolgt das Thema, nennt keine konkreten Pläne, will sich „zurückmelden, sobald die Implementierung näher rückt“.
- Etsy: Zum Recherchezeitpunkt keine Rückmeldung.
Für Multichannel-Händler ist das die eigentliche Nachricht: Auf OTTO ist die Pflicht faktisch abgehakt, sobald der Marktplatz umgestellt hat. Auf Amazon, eBay und im eigenen Shop musst du den Fortschritt selbst im Blick behalten und im Zweifel selbst aktiv werden. Wer seine Prozesse plattformübergreifend sauber halten will, orientiert sich am OTTO-Standard und zieht die anderen Kanäle nach.
Was trotz OTTO bei dir bleibt
Ganz raus bist du auch als OTTO-Händler nicht. Drei Dinge bleiben deine Aufgabe:
Das GARAN-Label bei Herstellergarantien. Der zentrale Gewährleistungshinweis wird von OTTO gestellt. Das produktspezifische GARAN-Label für freiwillige Herstellergarantien über zwei Jahre musst du selbst korrekt pflegen – dazu gleich mehr.
Deine anderen Verkaufskanäle. Verkaufst du parallel über Amazon, eBay, einen eigenen Shop oder weitere Marktplätze, greift dort die OTTO-Lösung nicht. Für den eigenen Shop bist du vollständig selbst verantwortlich. Systeme wie JTL-Shop bereiten die Kennzeichnung in aktuellen Versionen vor – ein Grund mehr, die Shop-Version aktuell zu halten.
Die inhaltliche Kontrolle. Auch wenn OTTO den Hinweis technisch einbindet: Du solltest nach der Umstellung stichprobenartig prüfen, ob er auf deinen Produktseiten korrekt erscheint. Verantwortlich für die Richtigkeit der Angebotsdarstellung bleibst rechtlich du.
Wie bei der GPSR-Pflicht auf OTTO Market gilt: Der Marktplatz gibt die Struktur vor, die Datenpflege und Endkontrolle liegen bei dir.
Das GARAN-Label im Detail
Das GARAN-Label ist die Aufgabe, die OTTO dir nicht abnimmt. Es kennzeichnet ausschließlich freiwillige Haltbarkeitsgarantien des Herstellers, die länger als zwei Jahre laufen, kostenlos sind und das gesamte Produkt abdecken. Reine Gewährleistung – also der gesetzliche Zwei-Jahres-Anspruch – ist damit nicht gemeint; die deckt der zentrale Hinweis ab.
Anders als der allgemeine Gewährleistungshinweis gehört das GARAN-Label in die jeweilige Artikelbeschreibung, nicht auf eine zentrale Seite. Es muss den Markennamen und die Modellidentifikation enthalten und produktspezifisch gestaltet sein. Führst du viele Marken mit unterschiedlichen Garantieversprechen, ist das ein Datenpflege-Projekt: Du musst je Produkt wissen, ob und wie lange eine Herstellergarantie gilt, und das sauber ins Listing bringen.
Praktischer Rat: Ziehe dir von deinen Lieferanten und Herstellern eine strukturierte Übersicht der Garantieversprechen je Artikel. Ohne diese Information kannst du das Label weder korrekt setzen noch weglassen – und beides ist bei falscher Handhabung angreifbar.
Ein typischer Fehler dabei: Werbeaussagen wie „5 Jahre Garantie“ im Fließtext der Produktbeschreibung reichen künftig nicht mehr. Die Herstellergarantie muss über das standardisierte GARAN-Label ausgewiesen werden, sonst gilt die Kennzeichnung als unvollständig. Umgekehrt darfst du kein GARAN-Label setzen, wenn die Garantie kürzer als zwei Jahre läuft, kostenpflichtig ist oder nur Teile des Produkts abdeckt – das wäre irreführend. Sauber ist nur, wer je Artikel genau weiß, welche Garantie der Hersteller unter welchen Bedingungen gibt.
Abmahnrisiko und Zeitplan
Ein fehlendes oder fehlerhaft gestaltetes Gewährleistungslabel dürfte von Gerichten als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Das Risiko trifft vor allem Händler mit breiten Sortimenten, vielen Marken und Präsenz auf mehreren Kanälen – also genau die Zielgruppe, die auf OTTO unterwegs ist.
Der Zeitplan ist eng, aber machbar. Für den OTTO-Anteil deines Geschäfts wartest du auf die Marktplatz-Umstellung und prüfst danach die Darstellung. Für alle übrigen Kanäle solltest du jetzt beginnen: Shop-Version aktualisieren, Garantie-Informationen je Artikel zusammentragen, den zentralen Gewährleistungshinweis einbauen. Wer erst Ende September anfängt, hat auf den nicht von OTTO abgedeckten Kanälen ein Problem.
Du willst deine Marktplatz- und Shop-Kennzeichnung vor dem 27. September rechtssicher aufstellen? Nimm Kontakt mit uns auf – wir sortieren mit dir, was der Marktplatz übernimmt und was du selbst umsetzen musst.
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Häufige Fragen
unterstützt Unternehmen dabei, die Potenziale des modernen Mehrkanalhandels voll auszuschöpfen. Er ist Experte für die Implementierung und Optimierung von JTL und Billbee, um einen reibungslosen Datenaustausch mit Plattformen wie Amazon, eBay und OTTO sicherzustellen. Mit einem scharfen Blick für effiziente Workflows sorgt Roman dafür, dass technische Infrastrukturen stabil mitwachsen und Händler ihre Produkte erfolgreich auf den wichtigsten nationalen und internationalen Marktplätzen platzieren.

