Abmahnfallen 2026: Gefahrstoffkennzeichnung, ElektroG und Markenrecht

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Warum die Abmahnwelle gerade jetzt zunimmt

Abmahnungen sind kein neues Phänomen im Online-Handel — aber 2026 beobachten wir eine deutliche Zunahme in drei spezifischen Bereichen: Gefahrstoffkennzeichnung, ElektroG-Verstöße und Markenrechtsverletzungen. Der Grund ist nicht, dass die Gesetze strenger geworden wären. Der Grund ist, dass die Prüfmechanismen besser geworden sind.

Abmahn-Kanzleien nutzen heute Software, die Produktlistings auf Amazon, eBay, Kaufland und OTTO automatisiert auf Verstöße scannt. Das EAR-Register für ElektroG-Registrierungen ist öffentlich einsehbar — ein Abgleich mit Marktplatz-ASINs ist trivial. Und für Markenverletzungen existieren Tools, die systematisch nach nicht lizenzierten Markenbegriffen in Listings suchen.

Die Kombination aus günstigem Monitoring und hohem Abmahnpotenzial macht Online-Händler zu einem attraktiven Ziel. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Maßnahmen bist du als Händler gut geschützt. Du musst nur wissen, wo die Fallen lauern.

Abmahnfalle #1: Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt, wie gefährliche Stoffe und Gemische auf Produkten und in Listings gekennzeichnet werden müssen. Was viele Händler nicht wissen: Diese Pflicht gilt nicht nur für die physische Verpackung, sondern auch für die Online-Produktdarstellung.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Ein Händler, der Insektenschutzmittel verkauft, wurde abgemahnt, weil die vorgeschriebenen Gefahrenpiktogramme und Signalwörter im Amazon-Listing fehlten. Der Bußgeldbescheid belief sich auf 357 Euro — plus Anwaltskosten. Zusätzlich hatte er biozidhaltige Produkte als „natürlich“ beworben, was eine weitere Abmahngrundlage lieferte.

Was du konkret prüfen musst: Verkaufst du Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe, Batterien, Desinfektionsmittel, Insektizide oder andere Chemikalien? Dann brauchst du in deinem Listing die korrekten GHS-Piktogramme, Signalwörter (Achtung/Gefahr) und Sicherheitshinweise — nicht nur auf der Verpackung, sondern auch in der Produktbeschreibung.

Prüfe außerdem deine Werbetexte: Behauptungen wie „ohne Chemie“, „natürliche Formel“ oder „unbedenklich“ können bei tatsächlich kennzeichnungspflichtigen Produkten eine eigenständige Abmahngrundlage schaffen. Das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel, bei denen bestimmte Health Claims nicht zulässig sind.

Der Aufwand für eine CLP-Prüfung ist überschaubar, wenn du es einmal systematisch angehst. Gehe dein Sortiment durch und identifiziere alle Produkte mit chemischen Inhaltsstoffen. Für jedes dieser Produkte prüfst du, ob das Sicherheitsdatenblatt vorliegt und ob die Kennzeichnungspflichten im Listing korrekt umgesetzt sind.

Abmahnfalle #2: ElektroG-Registrierung vergessen oder unvollständig

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Hersteller und Importeure von Elektrogeräten zur Registrierung bei der EAR-Stiftung (Stiftung Elektro-Altgeräte Register). Wer in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringt — ob als Hersteller, Importeur oder als Händler der im eigenen Namen verkauft — muss registriert sein.

Das Problem: Die EAR-Registrierung ist öffentlich einsehbar. Das bedeutet, dass Wettbewerber und Abmahn-Kanzleien schlicht das öffentliche Register mit Marktplatz-Listings abgleichen können, um nicht registrierte Verkäufer zu identifizieren. Das passiert systematisch und automatisiert.

Ein realer Fall: Ein Händler verkaufte eine Entladungslampe auf Amazon ohne EAR-Registrierung. Die Abmahnung folgte schnell — mit einem Bußgeldbescheid von 357 Euro plus Unterlassungserklärung und Anwaltskosten. Die Summe wirkt klein, aber die Unterlassungserklärung bedeutet: Beim nächsten Verstoß kommt eine Vertragsstrafe dazu, die ein Vielfaches davon betragen kann.

Was als Elektrogerät gilt, ist weiter gefasst als viele denken. Neben offensichtlichen Kategorien wie Laptops, Smartphones und Haushaltsgeräten fallen auch USB-Ladegeräte, LED-Lampen, Akkus, elektrische Spielzeuge, elektrische Werkzeuge und sogar bestimmte Weihnachtsbeleuchtungen unter das ElektroG.

Handlungsbedarf: Gehe dein Sortiment durch und markiere alle Produkte, die einen elektrischen Anschluss oder Akku haben. Für jede dieser Kategorien prüfe, ob du als Hersteller oder Importeur registrierungspflichtig bist. Die EAR-Registrierung ist kostenlos und unkompliziert — es gibt keine Ausrede, sie zu versäumen.

Abmahnfalle #3: Markenrechtsverletzungen im Listing

Markenrechtsverletzungen sind die teuerste der drei Fallen. Anders als bei Gefahrstoffverstößen oder ElektroG-Bußgeldern stehen hier schnell vierstellige Beträge allein an Anwaltskosten im Raum.

Der klassische Fall: Ein Händler beschrieb seine Federball-Ausrüstung als „Speed Badminton“ — weil das ein geläufiger Begriff für diese Sportart ist. Was er nicht wusste: „Speedminton“ ist als Marke eingetragen. Der Markeninhaber mahnte ab. Ergebnis: 2.738,79 Euro allein an Anwaltskosten — ohne den eigentlichen Schaden oder Schadensersatz.

Das Tückische an Markenrechtsverletzungen ist, dass sie selten mit Absicht passieren. Händler übernehmen Produktbeschreibungen von Herstellern oder aus anderen Listings, ohne zu überprüfen, ob bestimmte Begriffe markenrechtlich geschützt sind. Amazon-Händler verwenden häufig Markenbegriffe in Bullet Points oder im Titel, um Sichtbarkeit zu erhöhen — was bei fremden Marken zu Abmahnungen führt.

Was du prüfen solltest: Scanne deine Listings auf alle Produktnamen, Technologiebezeichnungen und Fachbegriffe, die wie Markennamen klingen könnten. Nutze die DPMA-Markenrecherche, um verdächtige Begriffe zu prüfen. Besonders kritisch sind Sportartikel, Elektronik, Kosmetik und Werkzeug — Branchen mit hoher Markendichte.

Wenn du Produkte mit Lizenz eines Markenherstellers vertreibst, sorge dafür, dass du die Genehmigung dokumentiert hast. Im Zweifel hilft eine kurze Anfrage beim Hersteller mehr als eine nachträgliche Richtigstellung nach einer Abmahnung.

Was eine Abmahnung im Ernstfall kostet

Die Kosten einer Abmahnung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Anwaltskosten des Abmahners (die der Abgemahnte tragen muss), eigene Anwaltskosten, Vertragsstrafe falls du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibst, und potenzieller Schadensersatz.

Bei einfachen Fällen wie einer fehlenden ElektroG-Registrierung oder einem Kennzeichnungsverstoß liegen die Gesamtkosten häufig zwischen 500 und 2.000 Euro. Bei Markenverletzungen können es schnell 5.000 Euro und mehr sein — je nach Streitwert und Verfahrensdauer.

Dazu kommt der operative Aufwand: Das betroffene Produkt muss sofort vom Marktplatz genommen werden, Listings müssen angepasst werden, und du musst rechtlich prüfen lassen, ob die Unterlassungserklärung des Abmahners so unterschrieben werden kann oder ob Nachverhandlungen nötig sind. Das kostet Zeit — Zeit, in der du nicht verkaufst.

So schützt du dich systematisch

Präventiver Schutz ist deutlich günstiger als reaktives Krisenmanagement. Mit diesen konkreten Schritten reduzierst du dein Abmahnrisiko erheblich.

Schritt 1 — Sortimentsaudit: Gehe einmalig dein gesamtes Sortiment durch und prüfe für jede Produktkategorie: CLP-Pflichten, ElektroG-Pflicht, Markenproblematik. Das ist Arbeit, aber sie zahlt sich aus.

Schritt 2 — EAR-Registrierung prüfen: Logge dich ins EAR-Register ein und überprüfe, ob alle deine elektropflichtigen Produktkategorien hinterlegt sind.

Schritt 3 — DPMA-Abgleich für kritische Begriffe: Für alle Fach- und Produktbezeichnungen, die wie Markennamen klingen könnten, führe eine Schnellrecherche im Deutschen Patent- und Markenamt durch.

Schritt 4 — Listing-Templates standardisieren: Erstelle interne Richtlinien für deine Listings, die automatisch Pflichtangaben bei bestimmten Produktkategorien vorschreiben.

Netzgeeks unterstützt dich beim Aufbau regelkonformer Listing-Strukturen — ob auf Amazon, Kaufland oder anderen Marktplätzen. Compliance ist kein Einmalprojekt, sondern Teil einer professionellen Multichannel-Strategie.

Häufige Fragen

Wo genau muss ich die Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP-Verordnung in meinen Online-Listings platzieren?

Die CLP-Kennzeichnung wie Piktogramme und Signalwörter muss für den Kunden vor dem Kauf klar ersichtlich sein, am besten direkt auf den Produktbildern. Zusätzlich gehören alle Gefahren- und Sicherheitshinweise vollständig in deine Produktbeschreibung, um abmahnsicher zu sein.

Reicht es, meine WEEE-Nummer nach dem ElektroG nur im Impressum anzugeben?

Nein, das ist eine der häufigsten Abmahnfallen für Online-Händler. Deine WEEE-Registrierungsnummer muss unmittelbar beim Angebot des Produkts selbst stehen, also direkt in der Produktbeschreibung auf Amazon, eBay oder in deinem eigenen Shop.

Darf ich fremde Markennamen nutzen, um die Kompatibilität meines Zubehörs zu beschreiben?

Ja, das ist erlaubt, solange die Nennung rein beschreibend und für das Verständnis notwendig ist, z.B. ‚Hülle kompatibel mit iPhone 15‘. Du darfst aber keinesfalls den Eindruck einer offiziellen Kooperation erwecken oder die Marke als reines Keyword missbrauchen.

Bin ich als Händler für falsche Kennzeichnungen verantwortlich, wenn die Daten vom Hersteller stammen?

Ja, als Verkäufer trägst du die volle Verantwortung gegenüber dem Kunden und bist somit das Ziel von Abmahnungen. Prüfe daher immer die Daten deiner Lieferanten, denn Unwissenheit schützt dich nicht vor den rechtlichen Konsequenzen.

Dennis

Als Spezialist für Multichannel-E-Commerce begleitet Dennis Händler bei der technischen und strategischen Skalierung ihrer Online-Geschäfte. Sein Fokus liegt auf der nahtlosen Verknüpfung von Warenwirtschaftssystemen wie JTL und Billbee mit führenden Marktplätzen wie Amazon, eBay und OTTO. Dennis kombiniert tiefgreifendes Systemwissen mit praktischer Erfahrung, um komplexe Verkaufsprozesse zu automatisieren und die Sichtbarkeit über alle Kanäle hinweg nachhaltig zu steigern.

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